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Unfallschaden
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Das heißt Ihnen steht Schadensersatz in voller Höhe zu (§249 BGB). Dazu benötigen Sie einen kompetenten Partner an ihrer Seite, der Ihnen unverzüglich ein unabhängiges und professionelles Gutachten erstellt.
Dafür entstehen ihnen keinerlei Kosten, alle Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Die Instandsetzung ihres Fahrzeuges, Leihwagen, des Gutachtens, sowie die Kosten eines Anwaltes.
Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Anwälten aus dem Verkehrsrecht zusammen, welche ihre Schadensansprüche unverzüglich in vollem Umfang eintreiben.
Wir garantieren ihnen eine genaue und ausführliche Schadenskalkulation anhand führender und anerkannter Programme, sodass der Schaden bis ins Detail reguliert werden kann.
Für die Ausfallzeit vermitteln wir ihnen gerne einen Leihwagen, oder machen die Ausfallkosten hierfür geltend. Eine sach- und fachgerechte Reparatur, sowie ein Abschleppunternehmen, welches ihr nicht mehr fahrbereites Fahrzeug abholt, kann ebenso vermittelt werden.